Einspeisevergütung Photovoltaik

Warum das EEG heute noch Investitionssicherheit bietet

Das EEG (Erneuerbare Energien-Gesetz) regelt die Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaik

Um im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern, wurde das erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2000 in Kraft gesetzt und die sogenannte Einspeisevergütung gestartet.

 

Die wesentlichste Aussage des Gesetzes ist, dass erneuerbare Energien Vorrang vor allen Energieerzeugungen anderer Art haben, d. h. das Gesetz legt fest, dass jeder  der überschüssigen Energien in das öffentliche Netz einleiten will, grundsätzlich die Genehmigung bekommt und die Strommenge dem Anlagenbetreiber über die Einspeisevergütung vergütet wird.

Kalkulationssicherheit für den Betreiber einer PV-Anlage

Damit der Betreiber einer Photovoltaikanlage bezüglich seiner Investition eine Kalkulationssicherheit hat, wird der fest vereinbarte Vergütungssatz über 20 Jahre garantiert.

 

Zu Beginn betrug die Einspeisevergütung 99 Pfennig pro kWh. Nachdem viele Photovoltaikanlagen installiert waren, wurde begonnen, in unregelmässigen Abständen, eine Reduzierung der Einspeisevergütung durchzuführen. Ab 01.05.2019 beträgt der Vergütungssatz für Dachanlagen:

  • bis 10 kWp 10,95 cent pro kWh
  • bis 40 kWp 10,65 cent pro kWh
  • bis 100 kWp 8,38 cent pro kWh
  • und für größere Photovoltaikanlagen ist die Direktvermarktung vorgeschrieben, sodass hier kein fester Betrag angesetzt ist. 

Durch die Politik wurde entschieden, dass in den nächsten Monaten, jeweils zum 01. des Monats die Vergütungssätze der Vergütung um 1,4% reduziert werden. 

 

Der Stand seit 1. Januar 2019

Um die Stromvergütungen zu finanzieren, wurde seitens der Politik die EEG-Umlage definiert, d. h. jeder Kunde, der aus dem öffentlichem Netz Strom bezieht, zahlt mit jeder kWh diese Umlagen. Seit 01.01.2019 beträgt die Umlage 6,405 cent pro kWh. Es ist beabsichtigt, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Umlage gesenkt werden kann. 

 

Fazit: 

Durch die wiederholten Reduzierungen der Einspeisevergütung ist es schwierig geworden, Photovoltaikanlagen, die überwiegend den Strom in das öffentliche Netz geben wirtschaftlich zu betreiben.

D. h. die Wirtschaftlichkeit ist sehr gut, solange der Strom zur Eigenversorgung im Haus genutzt wird.

 

Mit der Planung und Umsetzung Ihres persönlichen Energiekonzeptes werden diese Rahmenbedingungen von uns berücksichtigt, um die maximale autarke Stromversorgung und Wirtschaftlichkeit für Sie zu erreichen.